Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Hier finden Sie den Hygieneplan für das Gymnasium Aspel der Stadt Rees.